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Arbeits- und Wegeunfall: Was ist zu tun?

Wer sich auf der Arbeit oder auf dem Weg dorthin verletzt, beispielsweise an einer Maschine oder aufgrund eines Sturzes unterwegs, fragt sich schnell, wie es nun weiter geht. Welche Schritte müssen eingeleitet werden und was gibt es bei einem Arbeitsunfall zu beachten? Nachfolgend kommen wertvolle Tipps.

Krankenwagen

© Pixabay/Golda – Knapp 850.000 Arbeitsunfälle werden jährlich registriert.

Arbeitsunfall – wie geht es weiter?

Ein Arbeitsunfall kann harmlos, aber auch fatal ausgehen. Am besten, vermeidet man ihn, doch trotz aller Vorsicht ist niemand davor gefeit. Ein unachtsamer Moment genügt. Rund 850.000 Arbeitsunfälle entstehen jährlich laut Statistik des DGUV. Aber was gilt es zu beachten, wenn ich vielleicht auf dem Weg zur Arbeit auf rutschigem Laub ausgerutscht bin und mir das Bein gebrochen oder mich an einer Arbeitsmaschine verletzt habe?

Falls nötig, muss natürlich als Erstes immer eine Notversorgung erfolgen. Danach gilt es, wichtige Schritte einzuleiten. Wer eine gute Unfallversicherung abgeschlossen hat, kann nun je nach Ausmaß des Unfalls verschiedene Leistungen in Anspruch nehmen, beispielsweise:

  • Krankenhaustagegeld
  • Rehahilfe
  • Bergungskosten
  • kosmetische Operationen
  • Invaliditätsleistung bei einer dauerhaften Beeinträchtigung
  • lebenslange Unfallrente bei besonders schwerwiegenden Beeinträchtigungen
  • Todesfallsumme für die Hinterbliebenen, denn auch auf sie kommen Kosten hinzu

Jeder kann entsprechend der eigenen Bedürfnisse die gewünschte Versicherungssumme auswählen und beim Vertragsabschluss entscheiden, welche Zusatzleistungen er möchte.

Achtung: Es ist wichtig, den Unfall schnellstmöglich dem Arbeitgeber und der privaten Versicherung zu melden. Werden die vorgegebenen Fristen versäumt, können die Leistungsansprüche entfallen.

Was ist ein Arbeitsunfall genau?

Zur Kategorie Arbeitsunfall gehören die Unfälle, die infolge der versicherten Tätigkeit entstanden sind und zum gesundheitlichen Schaden geführt haben. Er hat sich beispielsweise zugetragen, während der Beruf ausgeübt wurde oder man gerade auf dem Weg zur Arbeitsstelle war. Passieren sie zufällig, trifft es nicht zu.

Es handelt sich demnach um keinen Arbeitsunfall, wenn ein Mitarbeiter zum Beispiel im Büro am Computer sitzt und einen Herzinfarkt oder Schlaganfall erleidet. Der Grund ist, dass diese oder andere Erkrankungen in keiner direkten Verbindung mit dem Beruf stehen. Sie hätten auch außerhalb der Arbeitszeit eintreten können. Geht der Arbeitnehmer zum Rauchen in den Außenbereich und rutscht hier aus, gehört dies ebenso nicht zum Bereich der Arbeitsunfälle.

Eine private Versicherung ist immer sinnvoll, denn wird der Unfall nicht als dieser anerkannt, können bei einer Arbeitsunfähigkeit gravierende finanzielle Engpässe entstehen. Betroffene, die nicht mehr arbeiten können, erhalten eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, aber sie wird nicht ausreichen, um wie gewohnt weiter leben zu können. Junge Menschen, die nicht mindestens 3 Jahre eingezahlt haben, bekommen gar keine Erwerbsminderungsrente.

Zusammenfassung

Unfälle sind der Albtraum eines jeden, doch niemand ist davor gefeit. Sie lassen sich nicht immer vermeiden. Ein Arbeitsunfall passiert der Person, während er einer versicherten Tätigkeit nachgeht. Arbeitsweg, Parkplatz, Betriebsgelände und Büro oder sonstiger Raum sind typische Orte für Arbeitsunfälle. Es muss mit der beruflichen Tätigkeit eine direkte Verbindung bestehen, damit der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird.

Um sich nicht noch Gedanken darüber machen zu müssen, wie das Finanzielle geregelt wird, ist eine private zusätzliche Absicherung immer empfehlenswert. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird kaum ausreichen, sofern man überhaupt Anspruch darauf hat. Die private Unfallversicherung zahlt, wenn der Versicherungsnehmer durch einen Unfall einen gesundheitlichen Schaden erleidet. Die Einhaltung der Frist bezüglich der Meldung ist wichtig. Mit Zusatzbausteinen kann der Versicherungsschutz ganz nach Bedarf erweitert werden.

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