Das Wohnen in der Bundeshauptstadt wird immer teurer. Die Mietpreise sind in den letzten Jahren explodiert, was viele Berliner in Existenznöte bringt. Aus diesem Grund wird der Berliner Senat am 18. Juni 2019 ein Eckpunktepapier beschließen, das im Auftrag der Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher von den Linken erarbeitet wurde.
© Pixabay – Die Mieten in Berlin sollen künftig gedeckelt werden
Deckelung für 5 Jahre – mit Ausnahmen
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Mieten in den nächsten fünf Jahren nicht mehr steigen dürfen. Ausgenommen von dieser Regelung sollen Neubauwohnungen und Sozialwohnungen sein, für die eigene Regeln gelten. Zudem sieht das Eckpunktepapier vor, dass bei der Neuvermietung einer Wohnung die mit dem Vormieter vereinbarte Miete gelten muss. Auch beinhaltet der Gesetzentwurf, der dem Senat noch vor der Sommerpause zur Abstimmung vorliegen soll, eine Anzeige- und Genehmigungspflicht für Modernisierungsumlagen beinhalten.
Liegt beim Vermieter ein wirtschaftlicher Härtefall vor, muss dieser von Berliner Investitionsbank geprüft und eine Mieterhöhung im Einzelfall genehmigt werden. Den Mietern die im Besitz eines Wohnberechtigungsscheins sind, soll dann ein finanzieller Ausgleich gewährt werden.
SPD will Mietendeckel statt Enteignung
Insbesondere die SPD wünscht sich den Mietendeckel, um die lauten Rufe nach einer Enteignung großer Immobilienkonzerne wie „Vonovia“ und „Deutsche Wohnen“ verstummen zu lassen. Schon seit November letzten Jahres ist ein Landesmietendeckel im Gespräch, nachdem der Jurist Peter Weber die Diskussion mit einem Beitrag in einer juristischen Fachzeitschrift angestoßen hat. Gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Senats für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Justiz sowie Experten für Mietrecht hat Katrin Lompscher auf Druck der SPD Detailfragen wie die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines Mietendeckels geprüft und einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet.
Insbesondere wurde auch eine Mietenobergrenze diskutiert, doch diese ging vor allem der SPD nicht weit genug, weil dadurch lediglich teure Mieten nicht weiter steigen sollten. Günstige Mieten hätten bis zu der Obergrenze weiter angehoben werden können. Zu diesem Ergebnis ist die Arbeitsgruppe schlussendlich auch gekommen und so wird dieser Vorschlag nur noch als eine Alternative in dem Eckpunktepapier erwähnt.
Berliner Mieterverein begrüßt Gesetzesvorschlag
Sowohl der Berliner Mieterverein als auch Mittes Baustadtrat Ephraim Grothe begrüßen den Gesetzesentwurf. Allerdings kritisierte Reiner Wild, Geschäftsführer des BMV, die Befristung auf fünf Jahre. Er wünscht sich eine dauerhafte Regelung zugunsten der Mieter und möchte dem Senat bald ein eigenes Modell vorschlagen, das auch eine Mietenobergrenze beinhaltet.
Maren Kern, Geschäftsführerin des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen räumt verfassungsrechtliche Bedenken bei dem vorliegenden Gesetzesvorschlag ein. Sie hält Anpassungen des Mietrechts für die sinnvollere Lösung, um schwarzen Schafen auf dem Immobilienmarkt das Handwerk zu legen. Der Eigentümerverband Haus und Grund ruft dagegen seine Mitglieder auf, vor Inkrafttreten des Mietendeckels noch rasch die Miete anzuheben, wie der RBB berichtet.